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„Demokratische Freikirche“: Querdenker gründen „Glaubensgemeinschaft“

Maskenpflicht und Impfung sind einigen eine Dornenkrone im Auge. Querdenker rund um Tobias Fink haben jetzt eine „Glaubensgemeinschaft im Widerstand“ gegründet – wohl um beides zu umgehen.

„Mir ist das Tragen einer FFP2-Maske aus religiösen Gründen verboten.“

Solche Worte könnten Behörden demnächst von Mitgliedern der „Demokratischen Freikirche“ hören, die sich gerade im Gründungsprozess befindet. Für ein Eintrittsgeld in Höhe von 10 Euro und eine Jahresgebühr von 36 Euro wird man Teil dieser neuen „Glaubensgemeinschaft im Widerstand“ (Selbstdarstellung auf Telegram), deren offensichtlich alleiniger Zweck es ist, eine auf dem Glauben beruhende „Befreiung“ von der Maskenpflicht zu erhalten und eine – im Moment nur diskutierte – Impfpflicht zu umgehen. Also ein durchsichtiger Versuch, die staatlichen Coronamaßnahmen zu unterlaufen.

In der von der Freikirche herausgegebenen Pressemitteilung heißt es:

Die Symbole der DFK sind das Kreuz Jesus Christus und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Zweck der Gründung dieses Vereins ist neben der Verbreitung des Wortes Christi und des daraus abgeleiteten Aufrufs zur Demokratisierung, die Unterstützung von Opfern von Verfolgung.

Dabei ist es unerheblich, ob dies auf Grund der Herrkunft [sic!], der sexuellen Orientierung, ihres Geschlechtes, ihrer politischen Einstellung oder ihrer medizinischen Vita geschieht.

Und weiter:

Die DFK hat sich zum Ziel gesetzt das bürgerliche Engagement zu stärken, das selbstständige Denken zu unterstützen und die Seelsorge für kranke und sterbende Menschen zu übernehmen.

Die Mitglieder der DFK feiert [sic!] regelmäßig gemeinsam das Abendmal und brechen das Brot Jesus Christus mit Musik als Zeichen der Lebensfreude, die ihnen durch Gott gegeben wurde. Ihnen ist es nicht erlaubt ihr Gesicht oder ihr Antlitz zu verhüllen, um keine Hürden zwischen ihnen und Gott aufzubauen, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen.

https://t.me/demokratischefreikirche/8

Wenn das Wetter gut ist, ist es den Angehörigen dieser Kirche verboten, ihr Gesicht zu verhüllen. Auch die Satzung des zugehörigen Vereins, dessen Gründungsversammlung am 29.11.2021 in Annweiler am Trifels stattfand, enthält einen solchen Passus:

(6) Die Mitglieder verpflichten sich, sofern dies nicht aus Witterungsgründen geboten ist, ihren Kopf nicht zu bedecken und ihr Gesicht nicht zu verhüllen, um zwischen Ihrem [sic!] Antlitz und ihrem Haupt keine Hürden zu Gott zu errichten. Im Sinne ökumenischer Feierlichkeiten sind die Gebräuche anderer
Religionsgemeinschaften auch im Punkte der Verhüllung zu respektieren.

https://t.me/demokratischefreikirche/28

Keine Ausnahmen. Also außer Wetter. Aber nicht einmal bei Verletzungen werden diese Widerstandschristen einen Verband tragen dürfen. Kein Kopfverband, wenn man abends nach der Messe über den Messwein stolpert und sich den Kopf aufhaut.

Doch diese Gemeinschaft geht noch einen Schritt weiter, das steht aber nicht in der Pressemitteilung, sondern in der Satzung des Vereins:

(7) Die Mitglieder der „Demokratische Freikirche“ (DFK) lehnen jeden Eingriff in Gottes Schöpfung des Menschen ab und werden die Schöpfung mit allen ihnen zur Verfügung stehenden friedlichen und demokratisch legitimierten Kräften vor genverändernden Eingriffen – seien sie direkter oder indirekter Natur – bewahren. Die Genesung des Menschen kommt von Gott und seinen der Natur verbundenen Heilern, Ärzten und Therapeuten.

Keine Impfung mit mRNA-Impfstoff? Nun, die Impfung ist im menschlichen Körper nicht gen“verändernd“, auch wenn viele das behaupten. Aber das scheint hier gemeint. Allerdings beschränken sie es ja auch nicht auf den menschlichen Körper. Und damit fällt für sie auch die Impfung mit dem immer wieder als Totimpfstoff bezeichneten NovaVax-Impfstoff flach, denn „das Spike Protein mithilfe von Baculoviren in Mottenzellen“ herzustellen, das ist schon … sehr rekombinant. Als rekombinant bezeichnet man Proteine, die künstlich mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen oder in Zellkulturen hergestellt werden.

Zum ersten Vorsitzenden wurde Tobias Fink von der Gründungsversammlung einstimmig gewählt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an 0176 88661965

Tobias Fink und die Rufnummer … viele von Euch kennen Namen und Nummer noch von BittelTV und von der Frauenbustour.

Keine Maske, gar keine Impfung, das Wissen, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik die „ungestörte Religionsausübung“ schützt … Diese Glaubensgemeinschaft verfolgt wohl keinen anderen Zweck, als Coronamaßnahmen zu unterlaufen. Und gegebenfalls jeden wegen Diskriminierung zu verklagen, der Mitglieder wegen 2G abweist? Die rechtlichen Implikationen scheinen jedenfalls immens.

Misssionsarbeit möchten sie vordergründig auch leisten, denn man möchte ja „Prediger“ in das ganze Land und die ganze Welt entsenden.

Nun, die freie Ausübung des Glaubens ist zwar durch das Grundgesetz garantiert, aber man möchte ja als Religionsgemeinschaft anerkannt werden und steuerrechtlich gemeinnützig werden. So wie sich „Christen im Widerstand“ bislang gebärdet haben, wird das schwer, denn:

Danach muss die Religionsgemeinschaft die ihr übertragene Hoheitsgewalt in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben. Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien nicht gefährdet. Ebenso darf sie nicht die Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes einschränken.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/staat-und-religion/koerperschaftsstatus/koerperschaftsstatus-node.html

Auch das Bundesverfassungsgericht meint:

Die mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verbundenen Vergünstigungen erhöhen allerdings die Gefahr eines Missbrauchs der Einflussmöglichkeiten der Religionsgemeinschaft zum Nachteil der Religionsfreiheit ihrer Mitglieder oder zum Nachteil anderer Verfassungsgüter. Deshalb muss eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will, rechtstreu sein.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/06/rs20150630_2bvr128211.html

Wir werden sehen. Andere haben das ja mit dem „Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen wider deinen Nächsten“ nicht so lange durchgehalten.

Was übrigens in der Satzung des Vereins nicht ein einziges Mal vorkommt: Nächstenliebe.

Gut, wir haben diese Jungs und Mädels mal auf unsere Liste gesetzt.

Update 09.12.2021

Auch wenn die Idee dieser Glaubensgemeinschaft Potential hätte, bislang entpuppt sich dieser Verein als reichweitenschwach und wenig interessant. Aber wir behalten ihn im Eckchen eines Augenwinkels.